Dämmung von Tiefgaragendecken (Regelquerschnitt)

Bei Tiefgaragen sind besondere Brandschutzanforderungen (z.B. F 90 A) zu beachten, die Dämmstoffe der Baustoffklasse “A“ erfordern.

Dämmung von Tiefgaragendecken

Die Wärmedämmschicht (7) kann wahlweise auf oder unter der Tiefgaragendecke 10 cm dick angeordnet werden. Dargestellt ist eine Verbundplatte, bestehend aus einem von Holzwolleleichtbauplattenschichten eingehüllten 85 mm starken Mineralfaserdämmkern (WLG 045), die an der Betondecke und den Trägerseiten einbetoniert ist. Der damit erzielbare k-Wert ist noch nicht befriedigend, jedoch bietet der Markt derzeit keine dickeren Dämmschichten bei diesem Verbundprodukt.

Im Zuge der Anforderungen der WSVO 1995 ist damit zu rechnen, daß künftig auch höhere Dämmschichtdicken und bessere l-Werte bei Verbundmaterialien angeboten werden....

(Fortsetzung s. download)

 

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